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Bewertungen kaufen: Was gefälschte Kundenstimmen wirklich kosten

Zehn Sterne-Bewertungen für 99 Euro, geliefert in einer Woche — solche Angebote landen fast in jedem Firmenpostfach. Sie klingen nach einer Abkürzung. Tatsächlich sind sie seit 2022 einer der wenigen Punkte im Wettbewerbsrecht, bei denen gar nicht mehr diskutiert wird: gekaufte Bewertungen sind ausdrücklich verboten.

Was das Gesetz seit Mai 2022 sagt

Mit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie wurde der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG — die sogenannte schwarze Liste — um zwei Punkte erweitert. Verboten ist danach:

Das Besondere an der schwarzen Liste: Dort steht nichts über Spürbarkeit oder Einzelfallprüfung. Wer sie verletzt, handelt unlauter. Punkt.

Dazu kommt die Auskunftspflicht

§ 5b Abs. 3 UWG verlangt von jedem, der Verbraucherbewertungen zugänglich macht, die Information, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen. Wer Kundenstimmen auf der eigenen Website zeigt, sollte also einen Satz dazu haben, woher sie kommen. Fehlt der, ist das für sich genommen schon angreifbar.

Was praktisch passiert

Der teure Teil ist selten ein Bußgeld, sondern die Abmahnung: Ein Mitbewerber oder ein Wettbewerbsverband schickt eine Unterlassungserklärung mit Anwaltskosten, und für jeden weiteren Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig. Bei besonders breit angelegten Verstößen sieht § 19 UWG zusätzlich Geldbußen vor. Und Plattformen wie Google löschen auffällige Bewertungsmuster ohnehin — samt der echten Bewertungen, die dazwischen lagen.

Die Grauzone: Anreize für echte Kunden

Darf man einem Kunden für seine Bewertung etwas schenken? Ja, aber mit zwei Bedingungen. Erstens muss die Gegenleistung offengelegt werden — der Leser der Bewertung muss wissen, dass sie nicht ganz unbeeinflusst entstanden ist. Zweitens darf sie nicht an eine gute Note geknüpft sein. „10 € Gutschein für Ihre ehrliche Rückmeldung“ ist etwas anderes als „10 € für fünf Sterne“. Der zweite Satz kauft ein Urteil, und genau das ist der Kern des Verbots.

Der Weg, der tatsächlich funktioniert

Der Grund, warum Betriebe zu gekauften Bewertungen greifen, ist fast nie böser Wille — es ist Bequemlichkeit. Echte Kunden zu fragen fühlt sich unangenehm an, und meistens passiert dann nichts. Dabei liegt es seltener am Kunden als an der Hürde: Wer erst ein Google-Konto braucht, sich einloggen und einen Text formulieren soll, bricht ab.

In der Praxis: Genau dafür ist Vertrauly gebaut. Du schickst deinem Kunden einen Link, er nimmt sein Video direkt im Browser auf — ohne Konto, ohne App. Die Einwilligung wird dabei protokolliert, das Hosting liegt in Deutschland.

So funktioniert Vertrauly →

Häufige Fragen

Ist es verboten, Bewertungen zu kaufen?

Ja. Seit der UWG-Novelle vom 28. Mai 2022 nennt der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG das Übermitteln gefälschter Bewertungen und das Beauftragen Dritter damit ausdrücklich als unzulässige geschäftliche Handlung — ohne dass im Einzelfall noch geprüft wird, ob jemand getäuscht wurde.

Darf ich meinen Kunden etwas für eine Bewertung schenken?

Eine Gegenleistung ist nicht automatisch verboten, muss aber offengelegt werden und darf nicht an eine gute Note geknüpft sein. Ein Rabatt „für Ihre ehrliche Rückmeldung“ ist etwas anderes als ein Gutschein „für fünf Sterne“.

Wer kann mich wegen falscher Bewertungen abmahnen?

Mitbewerber aus derselben Branche, Wettbewerbsverbände und die Wettbewerbszentrale. Es braucht keinen geschädigten Kunden, der sich beschwert — der Konkurrent von nebenan genügt.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine kurze anwaltliche Prüfung deines konkreten Falls.

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